Rechtsprechung
VG Stuttgart, 15.04.2011 - 4 K 2355/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Maßstab für die Bemessung des IHK-Beitrags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Dem Äquivalenzprinzip entspricht auch ein steuerlicher Maßstab für die Bemessung des IHK-Beitrags; Ein steuerlicher Maßstab bildet den jedem IHK-Mitglied zugutekommenden Vorteil durch die Interessenwahrnehmung der IHK ab; Die Festsetzung der Beiträge ist unabhängig von ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10
Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig
Auszug aus VG Stuttgart, 15.04.2011 - 4 K 2355/10
Ein derartiger Verstoß lässt sich durch eine Beitragssenkung nicht rückgängig machen (wie OVG Koblenz, U. v. 20.09.2010 - 6 A 10282/10 -).Eine Minderung des Beitragsanspruchs führt zudem nicht unmittelbar und zwangsläufig zur Beendigung der als unzulässig anzusehenden Betätigung (vgl. hierzu OVG Koblenz, U. v. 20.09.2010 - 6 A 10282/10 -, juris, unter Hinweis auf BVerwG , U. v. 01.03 1977 - I C 42.74 - GewA 1977, 232 m. w. N.) Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn es um einen Sonderbeitrag zur Finanzierung einer außerhalb des Aufgabenbereichs liegenden Aktivität oder einen mit einer entsprechenden Zweckbestimmung versehenen Beitragsanteil ginge.
- BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 20.09
Äußerung; Erklärung; Stellungnahme; Industrie- und Handelskammer; …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.04.2011 - 4 K 2355/10
Diesen Anspruch kann aber jedes Kammermitglied im Wege einer Feststellungs- oder Unterlassungsklage geltend machen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U. v. 23. Juni 2010 - 8 C 20.09-, GewA, 2010, 400 ff.). - BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87
Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK
Auszug aus VG Stuttgart, 15.04.2011 - 4 K 2355/10
Dabei liegt es in der Natur eines Mitgliedsbeitrags, dass sich der Zusammenhang zwischen dem Erhebungsanlass und dem Vorteil des Pflichtigen zu einer bloßen Vermutung des Vorteils verflüchtigen kann (BVerwG, U. v. 26.06.1990 - 1 C 85.87, GewA 1990, 398-400; B. v. 03.05.1995 - 1 B 222/93 -, GewA 1995, 425).
- BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 25.03
Recht auf Einsicht in einen Bericht; Entlastung; Rechnungsprüfung; Funktionale …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.04.2011 - 4 K 2355/10
Die hierfür notwendigen Informationen kann es sich ggf. im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (vgl. hierzu jedoch ausführlich BVerwG, U. v. 31.03.2004 - 6 C 25/03, GewA 2004, 331-333;… Jahn, Zur Entwicklung des Beitragsrechts der Industrie- und Handelskammern, V.11, GewA 2008, S. 187 ff.) durch entsprechende Beschlussfassung der Vollversammlung besorgen. - BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.04.2011 - 4 K 2355/10
Dabei liegt es in der Natur eines Mitgliedsbeitrags, dass sich der Zusammenhang zwischen dem Erhebungsanlass und dem Vorteil des Pflichtigen zu einer bloßen Vermutung des Vorteils verflüchtigen kann (BVerwG, U. v. 26.06.1990 - 1 C 85.87, GewA 1990, 398-400; B. v. 03.05.1995 - 1 B 222/93 -, GewA 1995, 425). - BVerwG, 01.03.1977 - I C 42.74
Teilweise Verweigerung des Mitgliedsbeitrags zu einer Handwerkskammer - …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.04.2011 - 4 K 2355/10
Eine Minderung des Beitragsanspruchs führt zudem nicht unmittelbar und zwangsläufig zur Beendigung der als unzulässig anzusehenden Betätigung (vgl. hierzu OVG Koblenz, U. v. 20.09.2010 - 6 A 10282/10 -, juris, unter Hinweis auf BVerwG , U. v. 01.03 1977 - I C 42.74 - GewA 1977, 232 m. w. N.) Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn es um einen Sonderbeitrag zur Finanzierung einer außerhalb des Aufgabenbereichs liegenden Aktivität oder einen mit einer entsprechenden Zweckbestimmung versehenen Beitragsanteil ginge. - BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70
Differenzierung nach der Einkommenshöhe - Gültigkeit der Beitragsordnung - …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.04.2011 - 4 K 2355/10
Eine solche Bemessungsweise kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Kammern in erster Linie die Gesamtbelange ihrer Mitglieder zu wahren haben und sich diese Tätigkeit regelmäßig nur mittelbar bei den einzelnen Mitgliedern auswirken kann (vgl. BVerwG, U. v. 10.09.1974 - 1 C 48.70 - ).
- KG, 27.03.2012 - 5 U 39/10
Klagebefugnis eines Verbandes; Irreführung durch entgeltliche Verleihung der …
(vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2010, 6 A 10282/10; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2011, 6 A 11076/10 VG; Stuttgart, Urteil vom 15. April 2011, 4 K 2355/10).